Was ist Psychotherapie?
Wörtlich übersetzt bedeutet Psychotherapie „Behandlung der Seele“ bzw. Behandlung von seelischen Problemen. Mit psychologischen Methoden - wie psychotherapeutischen Gesprächen, Entspannungsverfahren oder kognitiven Methoden - werden Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens identifiziert und therapiert.
Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert. Die Behandlung soll die Behebung eines bestimmten Problems anstreben und somit zeitlich begrenzt sein.
Welche psychotherapeutischen Verfahren gibt es?
Folgende Verfahren sind wissenschaftlich anerkannt und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen: Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse), Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie.
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Menschen ihr Verhalten und Erleben durch Erfahrungen im Laufe ihres Lebens erlernen. Eine psychische Krankheit entsteht dann, wenn die erlernten Muster problematisch oder unangemessen sind; etwa indem sie beim Patienten oder seiner Umgebung Leidensdruck verursachen. Der Psychotherapeut erarbeitet gemeinsam mit dem Patienten neue Verhaltens- und Erlebensmuster, die der Patient mit Hilfe verschiedener Methoden einübt. Ziel ist, die negativen Muster durch positive zu ersetzen. Die Verhaltenstherapie ist eine gedanken- und handlungsorientierte, problembezogene Therapieform.
Wie verläuft eine Psychotherapie?
In der Regel werden in einem Erstkontakt Ihre Beschwerden erfragt sowie mögliche Faktoren, die diese hervorrufen, verstärken oder lindern. Dabei sollten auch Ihre Erwartungen und Ihre Motivation zur Behandlung besprochen werden. Für Sie ist in diesem Erstkontakt und möglicherweise weiteren Vorgesprächen wichtig, dass Sie sich einen Eindruck davon verschaffen, ob Sie offen und vertrauensvoll mit der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten sprechen können. Scheuen Sie sich nicht, der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten Ihre Fragen zur Behandlung zu stellen.
Ihnen stehen für Ihre Entscheidung über die Aufnahme einer Psychotherapie bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten je nach Krankenversicherung mehrere Gespräche zur Verfügung. Behandlungsvertrag. Zu Beginn der Behandlung informiert Sie Ihre Psychotherapeutin/Ihr Psychotherapeut über Ihre Diagnose, die voraussichtliche Entwicklung Ihrer Beschwerden, den Ablauf der geplanten Therapie und wie Sie zur Behandlung und Ihrer Heilung beitragen können. Wenn Sie auf der Basis dieser Aufklärung in die Ihnen angebotene Behandlung einwilligen, schließen Sie damit rechtlich betrachtet auch einen Behandlungsvertrag mit Ihrer Psychotherapeutin/Ihrem Psychotherapeuten ab
Die Kosten einer Psychotherapie werden, wenn sie für die Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist, in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe bis zu einem bestimmten Umfang übernommen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird Ihre Psychotherapeutin/Ihr Psychotherapeut Sie darüber informieren und Ihnen gegebenenfalls die Unterlagen der dafür notwendigen Beantragung zur Verfügung stellen. Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte ab, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Ihre Versicherung die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernimmt.